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Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) "bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter) eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben."
Diese Menschen sind in ihrem Arbeits- und Bildungsalltag im besonderen Masse auf die Unterstützung ihrer Mitmenschen und der angebotenen Strukturen angewiesen.
Ihre Gleichstellung im Bildungswesen ist gesetzlich über das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert.
Die Fachstelle Studium und Behinderung ist das Kompetenzzentrum der UZH für Themen rund um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Inklusion, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Nachteilsausgleich.
Für einzelne Personen (Studierende, Angehörige, Abteilungen und Organe der UZH) in Situationen von Behinderung oder chronischer Krankheit bietet die Fachstelle Information und Beratung an und hilft dabei die notwendige Unterstützung zu organisieren.
Der Leitfaden für barrierefreies Lehren und Forschen von ZHAW und UZH greift die identifizierte Barriere auf und bietet Lösungsvorschläge zur Beseitigung der Barrieren an.
Zusätzlich bietet die Arbeitsgruppe Hindernisfreie Didaktik des Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz verschiedene Merkblätter für barrierefreie Lehre und die Erstellung von Lernmaterialien.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite swissuniability.ch. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk des Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz.