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Um Diskriminierung handelt es sich, wenn Individuen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale, wie zum Beispiel ihrem Geschlecht oder ihrer Hautfarbe, benachteiligt, abgewertet und/oder ungleich behandelt werden. Diskriminierung ist als Verletzung der Menschenrechte anerkannt (vgl. Art. 2 der UN-Menschenrechtskonvention sowie Art. 8 der Schweizerischen Bundesverfassung) und kann dabei unterschiedliche Formen annehmen:
Ausführlichere Erläuterung zu unterschiedlichen Diskriminierungsformen sind im Glossar zu finden.
Ursache von Diskriminierung ist oftmals die falsche Vorstellung und Überzeugung, dass es sich bei anderen Personen um minderwertige Menschen handelt und sie daher nicht die gleichen Rechte verdient hätten. In diesem Fall spricht man von individueller Diskriminierung. Einzelne Personen schaden anderen Personen, weil sie diese aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit als minderwertig betrachten.
Diskriminierung kann jedoch auch entstehen, wenn keine individuellen, diskriminierenden Einstellungen vorhanden sind. Institutionelle Diskriminierung liegt vor, wenn die Abläufe und Regeln einer Institution dazu führen, dass Angehörige bestimmter Gruppen regelmässig benachteiligt werden. Von struktureller Diskriminierung spricht man, wenn die Benachteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen in den Strukturen einer Gesellschaft verwurzelt sind.
Diskriminierung kann sich in der Praxis zeigen als:
Diskriminierung ist nicht immer offensichtlich, sondern kann sich auch auf subtile Art und Weise zeigen. Der Psychiater Chester Pierce prägte in den 1970er Jahren in diesem Zusammenhang den Begriff der Mikroagressionen, um zu beschreiben, wie Afroamerikaner:innen in alltäglichen Situationen durch weisse Menschen Diskrimnierung erfahren.
Mikroagressionen
Personen, die Mikroagressionen verwenden, sind sich dessen oftmals nicht bewusst. Mikroaggressionen sind somit zwar nicht zwingend verletzend gemeint, sind aber dennoch herablassend und diskriminierend. Angehörige marginalisierter Gruppen sind in ihrem Alltag oftmals ständig damit konfrontiert. Der kummulative Effekt von wiederholten Mikroagressionen hat einen negativen Einfluss auf das Wohlbefinden der betroffenen Personen aus. Beispielsweise kann die wiederholte Erfahrung von Mikroaggressionen am Arbeitplatz bei Ärtz:innen zu Burnouts führen.
Verschiede Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, religiöse Diskriminierung, Homophobie, Transphobie, Behindertenfeindlichkeit, Altersdiskriminierung, Dickenfeindlichkeit oder Klassismus treffen oftmals nicht isoliert voneinander auf. Das Konzept der «Intersektionalität» betrachtet die Interdependenzen und Überkreuzungen mehrerer Diskriminierungsformen. Diese addieren sich nicht nur in einer Person, sondern führen zu eigenständigen Diskriminierungserfahrungen.
So wird beispielsweise eine Schwarze Ärztin gegebenenfalls nicht nur als Frau oder als eine Person of colour (=POC) diskriminiert, sondern sie kann auch die Erfahrung machen, als Schwarze Frau diskriminiert zu werden. D.h. sie erfährt unter Umständen Formen der Diskriminierung, die weder eine weisse Ärztin, noch ein Schwarzer Arzt erfahren könnte. Der Fokus liegt also auf den Wechselbeziehungen der Diskriminierungskategorien.
Barrierefreies Lernen und Forschen
Schweizweite Informationen: Universities against harassment
Die UZH bekennt sich gegen jegliche Formen von Diskriminierung und fasst sie in einer neuen Webseite und Kampagne zusammen. Mit dem Slogan "Hinschauen, Ansprechen, Handeln!", appelliert die UZH für ein gemeinsames Füreinander mit Zivilcourage.
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