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Medizinische Fakultät Nachwuchsförderung und Chancengleichheit

Schutz vor sexueller Belästigung

Die Universität Zürich hat ein «Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich» (RSB) in Kraft gesetzt. Link zur Zürcher Gesetzessammlung (ZH-Lex)

Es geht von folgender Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil, ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern ist erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.

Weiterführende Informationen

Nähere Angaben finden Sie auf der Webseite der RSB Kommission:

Schutz vor sexueller Belästigung UZH

Ansprechpersonen

Hauptkontakt

MLaw Sina Staudinger, Geschäftsführerin RSB Kommission

Untersuchende Person

Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag

Stellvertretende Untersuchende Person

RA lic. iur. Markus Golder, Leiter Abteilung Datenschutzrecht

unter Mitarbeit von MLaw Sina Staudinger, Geschäftsführerin der RSB Kommission und Unterstützung durch den , Künstlergasse 15, 8001 Zürich

Sie sind Zeug:in

Was soll ich tun, wenn ich an meinem Arbeits- oder Studienort unangebrachte Verhalten, einen Konflikt oder eine Situation der Belästigung oder Diskriminierung bemerke? Insbesondere bei zwischenmenschlichen Problemen können Verbündete und Zeugen eine positive, schnelle und konkrete Wirkung entfalten.

Die Chancengleichheitskommission MeF hat den Flyer "Speak Up! Take Action!" erstellt, der genau hier ansetzt: Simple Beispielsätze sollen einen dazu ermächtigen, nicht wegzuschauen, sondern einschreiten oder Hilfe anbieten zu können.

Download Flyer (PDF, 92 KB)