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Medizinische Fakultät

Habilitation / Umhabilitation

Die Habilitation an der Medizinischen Fakultät der UZH wird an Personen vergeben, die sich für leitende wissenschaftliche und klinisch-wissenschaftliche Positionen an Hochschulen, Spitälern und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen qualifiziert haben. Dafür müssen insbesondere folgende Leistungen nachgewiesen werden:

  1. Wissenschaftliche Publikationstätigkeit
  2. Lehrtätigkeit in der studentischen Lehre
  3. Didaktische Fähigkeiten
  4. Habilitationsschrift

Bei bereits erfolgter Habilitation an einer anderen Universität besteht die Möglichkeit einer Umhabilitation an die UZH. Die Besonderheiten sind zuunterst unter dem Punkt "Umhabilitation" aufgeführt.

Leistungsanforderungen

Die Beschreibung der Leistungsanforderungen finden Sie auch in der  Habilitationsordnung.

1 Wissenschaftliche Leistung

  • Fortlaufende wissenschaftliche Leistung, die sich in der Publikationsliste widerspiegelt.
  • Mindestens 15 Originalpublikationen in international anerkannten peer-reviewed Fachzeitschriften erschienen oder zur Publikation angenommen.
  • Davon mindestens acht Erst- oder Letztautorschaften, davon höchstens drei Co-Erst- oder Co-Letztautorschaften.
  • Summarische Darstellung des eigenen Beitrags sowie der Bedeutung der Publikation in den von der Habilitandin oder dem Habilitanden fünf ausgewählten besten eigenen Arbeiten.
  • Eingeworbene kompetitive Drittmittel, Patentanmeldungen, Auslandaufenthalte, internationale Vernetzung, Vortragstätigkeit an internationalen wissenschaftlichen Tagungen, Auszeichnungen und Preise
  • Leistungen in der Nachwuchsförderung (z.B. betreute Dissertationen)

2 Lehrleistungen

  • Lehrtätigkeit von mindestens 28 Lektionen in der studentischen Lehre in der Human-, Zahn- oder chiropraktischen Medizin an der UZH während der letzten 3 Jahre.
  • Betreuung von Masterarbeiten wird angerechnet
  • auswärtige Lehrleistung wird auf Antrag anerkannt
  • Details siehe Formular Nachweis Lehre (DOCX, 79 KB)

3 Didaktische Fähigkeiten

  • mindestens zwei Tage Weiterbildung in Didaktik.
  • Nicht angerechnet werden Kurse zur Stimmschulung, Stimmkrafttraining o.ä. sowie der Einsteigerkurs Début
  • Es werden bereits besuchte Didaktikkurse von anderen Hochschulen angerechnet.
  • Möglichkeiten unter Hochschuldidaktik der UZH bzw. didactica-Webportal

4 Habilitationsschrift

  • Die Habilitationsschrift ist ein eigenständiges Werk und darf keine Arbeiten, Veröffentlichungen oder Teile beinhalten, welche bereits für andere wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (z.B. die eigene Dissertation) verwendet wurden. Dies muss mit einer Selbstdeklaration bestätigt werden.
  • Die Habilitationsschrift ist kumulativ. Sie kann nur nach bewilligtem Antrag der Beförderungskommission als Monografie eingereicht werden.
  • Deutsch oder Englisch.
  • Minimalumfang: Deckblatt, Einleitung, Zusammenfassung der Artikel und Liste der diskutierten Artikel, Diskussion, Ausblick / Würdigung des Gesamtwerks, Referenzen, Anhang (behandelte Artikel).

Unterlagen

 

Das vollständige Habilitationsgesuch wird elektronisch z.Hd. des Dekans gemäss Checkliste (siehe unten) an befoerderungen@dekmed.uzh.ch eingereicht.

Die Unterlagen müssen als separate PDF-Dokumente (siehe Checkliste) eingereicht und wie folgt benannt werden:

 <Name>_<Vorname>_<Bezeichnung des Dokuments> (z.B. Meier_Sabine_CV)

Die Dokumente Nachweis Lehre, CV, Habilitationsschrift und Publikationsliste dürfen insgesamt nicht mehr als 10 MB gross sein. Bitte komprimieren Sie Ihre Dateien entsprechend.

Unterlagen

Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen in der Checkliste (PDF, 164 KB)erstellt sein.

  1. Unterschriebene Checkliste zur Habilitation
  2. Antragsschreiben an den Dekan
  3. Formular Einreichung eines Beförderungsgesuchs (PDF, 114 KB)
  4. Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters, s. Merkblatt Fachvertretung (PDF, 109 KB)
  5. Ausführlicher Lebenslauf
  6. Drittmittelverzeichnis
  7. Publikationsliste, s. Merkblatt für Publikationslisten (PDF, 154 KB)
  8. Summarische Darstellung des eigenen Beitrags sowie der Bedeutung der Publikation für Ihre fünf besten eigenen Publikationen.
  9. Nachweisformular Lehre (DOCX, 79 KB)
  10. Kurs- oder Weiterbildungsbestätigung Hochschuldidaktik
  11. Habilitationsschrift, s. Beispiel Habilitationsschrift (PDF, 126 KB)
  12. Vorschlag von vier Gutachterinnen und Gutachtern
  13. Drei Themenvorschläge für die Probevorlesung
  14. Erklärung, ob bereits ein Habilitationsverfahren an einer anderen Hochschule eröffnet wurde
  15. Erklärung über die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis für Privatdozentinnen und -dozenten sowie für Titularprofessorinnen und -professoren (PDF, 107 KB)

Verfahren

Ihre Habilitation durchläuft verschiedene Begutachtungsstufen. Dies dauert vom Einreichen im Dekanat bis zum Erhalt der Urkunde vom Generalsekretariat ca. 12-18 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Karriereplanung.

Ihr Habilitationsverfahren ist erst abgeschlossen, wenn Sie die Urkunde "Venia Legendi" erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Titel Privatdozentin oder Privatdozent verwenden. Der Titel wird auf Dauer vergeben.

Ablauf Habilitation und Umhabilitation (PDF, 133 KB)

 

1 Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters

Dieses Gutachten müssen Sie selbst einholen und dem Antrag bereits mit einreichen. Im Gutachten sollte etwas über wissenschaftliche Qualifikation, didaktische Eignung, Einsatz in der Lehre und Entwicklungspotential der Kandidatin oder des Kandidaten erwähnt werden.

2 Prüfung durch den stv. Dekan

Das Dekanat prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Unvollständige Dossiers oder falsche / veraltete Formulare werden mit der Bitte um Ergänzung und Korrektur zurückgewiesen.

Das Studiendekanat prüft im Anschluss Ihre Lehrleistung.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag etwa 5 Wochen vor der nächsten Sitzung Ihres Fachbereichs ein.

3 Besprechung im Fachbereich

Die Fachvertreterin oder der Fachvertreter stellt Ihren Antrag an einer Fachbereichsversammlung vor. Der Fachbereich entscheidet über die Weiterleitung an die Beförderungskommission.

4 Beförderungskommission: Erste Prüfung

Die Beförderungskommission legt die Gutachterinnen und Gutachter sowie das Thema der Probevorlesung fest.

5 Probevorlesung

Die Probevorlesung wird entweder durch den Fachbereich organisiert (Fachbereiche Grundlagen, Querschnittsfächer) oder durch das Dekanat im Rahmen eines Symposiums. Sie werden ca. 3 Wochen vor dem Termin informiert. Die Probevorlesung besteht aus einem Vortrag von 10 Minuten sowie 5 Minuten Diskussion. Der Vortrag soll frei gehalten werden, mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation. Die anwesenden Fakultätsmitgliedern stimmen über die Annahme oder Ablehnung der Probevorlesung ab. Die Probevorlesung kann wiederholt werden.

6 Beförderungskommission: Evaluation der Gutachten

Parallel dazu holt das Dekanat die Gutachten ein. Die Beförderungskommission evaluiert die Gutachten und entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags zuhanden der Fakultätsversammlung.

7 Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung entscheidet basierend auf Ihrem Dossier, der Gutachten und der Empfehlungen über Ablehnung des Antrags oder über die Weiterleitung an die Erweiterte Universitätsleitung.

8 Erweiterte Universitätsleitung

Via Rektorat wird der Antrag der Erweiterten Universitätsleitung vorgelegt. Diese entscheidet abschliessend über die Annahme Ihrer Habilitation und die Verleihung der Venia Legendi.

9 Ausstellung der Urkunde und Titelführung

Die Urkunde wird durch das Rektorat ausgestellt und an Ihre Adresse versandt. Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Titel Privatdozentin oder Privatdozent führen. Der Titel wird auf Dauer verliehen.

Pflichtexemplare

Nach Erhalt der Venia Legendi müssen die 4 Pflichtexemplare der Habilitationsschrift an die Zentralbibliothek und 1 Exemplar an Ihre Klinik oder Ihr Institut abgegeben werden. Diese Exemplare müssen identisch sein mit jener Habilitationsschrift, die genehmigt wurde.

Alle Informationen zu den Pflichtexemplaren finden Sie im Merkblatt der Zentralbibliothek.

Antrittsvorlesung

Nach Erteilung der Venia Legendi können Sie eine Antrittsvorlesung halten, diese sind jedoch nicht obligatorisch. Falls Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an befoerderungen@dekmed.uzh.ch. 

Die Termine werden vom Dekanat organisiert und vergeben und finden verteilt während der vorlesungsfreien Zeit statt.

 

Lehrverpflichtung

Der Titel einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten wird seit dem 1. August 2017 auf Dauer verliehen und ist somit nicht mehr an die Lehre geknüpft. Siehe dazu auch die Universitätsordnung der Universität Zürich, §11.

Universitätsordnung der Universität Zürich

Falls Sie vorhaben, eine Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät der UZH zu beantragen, ist jedoch weiterhin Lehre und Forschung unabdingbar.

Verordnung über die Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät

Altersrücktritt

Seit August 2019 können Privatdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren nach dem Altersrücktritt auf Antrag von ausgewählten Dienstleistungen der Universität Zürich Gebrauch machen, um laufende Forschungsprojekte, Publikationen, Master- oder Doktoratsarbeiten erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Mehr Informationen finden Sie beim Prorektorat Wissenschaftliche Informationen und Professuren. Bitte beachten Sie die abweichende Vorgehensweise für PD/TP der universitären Spitäler.

Weiterführende Informationen

Umhabilitation

 

Sie können ein Gesuch auf Umhabilitation an die Universität Zürich stellen (an: befoerderungen@dekmed.uzh.ch). Es gelten folgende Abweichungen zu einem Habilitationsgesuch:

Leistungsanforderung

"Habilitationsschrift": Hier gelten die Anforderungen der Universität an der Sie habilitiert haben. Sollten Sie aufgrunddessen keine Habilitationsschrift angefertigt haben, entfällt diese auch für das Gesuch an der UZH.

Einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen in der Checkliste (PDF, 135 KB)erstellt sein.

  1. Unterschriebene Checkliste zur Habilitation
  2. Antragsschreiben
  3. Formular Einreichung des Habilitationsgesuchs (PDF, 114 KB)
  4. Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters
  5. Ausführlicher Lebenslauf
  6. Drittmittelverzeichnis
  7. Publikationsliste, s. Merkblatt für Publikationslisten (PDF, 146 KB)
  8. Summarische Darstellung des eigenen Beitrags sowie der Bedeutung der Publikation in fünf Ihrer besten eigenen Arbeiten.
  9. Nachweisformular Lehre (DOCX, 79 KB)
  10. Kurs- oder Weiterbildungsbestätigung Hochschuldidaktik
  11. Habilitationsschrift (falls vorhanden, s. Beispiel Deckblatt (PDF, 126 KB))
  12. Erklärung, ob bereits ein Umhabilitationsverfahren an einer anderen Hochschule eröffnet wurde
  13. Erklärung über die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis für Privatdozentinnen und -dozenten sowie für Titularprofessorinnen und -professoren (PDF, 107 KB)

Begutachtungsverfahren

Es werden keine externe Gutachten eingeholt, entsprechend müssen Sie keine Vorschläge für Gutachterinnen oder Gutachter einreichen.

Sie müssen keine Probevorlesung halten.

Pflichtexemplare

Entfallen, wenn Sie keine Habilitationsschrift erstellt haben.

Antrittsvorlesung

Entfällt, insofern nicht anders von Ihnen gewünscht.

Zusammensetzung der Beförderungskommission

Vorsitz: Prof. Oskar Jenni

Vertretungen der Fachbereiche:
Fachbereich 1, Frau und Kind

Prof. Oskar Jenni

Fachbereich 2, Grundlagenfächer
Prof. Alessandro A. Sartori

Fachbereich 3, Internistische Fächer
Prof. Annelies Zinkernagel

Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie
Prof. Emanuela Keller

Fachbereich 5, Operative Fächer
Prof. Hans-Christoph Pape

Fachbereich 6, Querschnittsfächer
Prof. Thomas Krämer

Fachbereich 7, Zahnmedizin
Prof. Albert Mehl

Stv. Dekan
Prof. Hanns Ulrich Zeilhofer

FFL Ständevertretung
Prof. Zsuzsanna Varga

Stv. PD Robert Förster

WNW Ständevertretung
Dr. Stefanie Kreutmair

Ständevertretung Studierende
vakant

Kontakt: Olga Zalesko