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Die Habilitation an der Medizinischen Fakultät der UZH wird an Personen vergeben, die sich für leitende wissenschaftliche und klinisch-wissenschaftliche Positionen an Hochschulen, Spitälern und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen qualifiziert haben. Dafür müssen insbesondere folgende Leistungen nachgewiesen werden:
Bei bereits erfolgter Habilitation an einer anderen Universität besteht die Möglichkeit einer Umhabilitation an die UZH. Die Besonderheiten sind zuunterst unter dem Punkt "Umhabilitation" aufgeführt.
Die Beschreibung der Leistungsanforderungen finden Sie auch in der Habilitationsordnung.
Das vollständige Habilitationsgesuch wird elektronisch z.Hd. des Dekans gemäss Checkliste (siehe unten) an befoerderungen@dekmed.uzh.ch eingereicht.
Die Unterlagen müssen als separate PDF-Dokumente (siehe Checkliste) eingereicht und wie folgt benannt werden:
<Name>_<Vorname>_<Bezeichnung des Dokuments> (z.B. Meier_Sabine_CV)
Die Dokumente Nachweis Lehre, CV, Habilitationsschrift und Publikationsliste dürfen insgesamt nicht mehr als 10 MB gross sein. Bitte komprimieren Sie Ihre Dateien entsprechend.
Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen in der Checkliste (PDF, 164 KB)erstellt sein.
Ihre Habilitation durchläuft verschiedene Begutachtungsstufen. Dies dauert vom Einreichen im Dekanat bis zum Erhalt der Urkunde vom Generalsekretariat ca. 12-18 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Karriereplanung.
Ihr Habilitationsverfahren ist erst abgeschlossen, wenn Sie die Urkunde "Venia Legendi" erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Titel Privatdozentin oder Privatdozent verwenden. Der Titel wird auf Dauer vergeben.
Ablauf Habilitation und Umhabilitation (PDF, 133 KB)
1 Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters
Dieses Gutachten müssen Sie selbst einholen und dem Antrag bereits mit einreichen. Im Gutachten sollte etwas über wissenschaftliche Qualifikation, didaktische Eignung, Einsatz in der Lehre und Entwicklungspotential der Kandidatin oder des Kandidaten erwähnt werden.
2 Prüfung durch den stv. Dekan
Das Dekanat prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Unvollständige Dossiers oder falsche / veraltete Formulare werden mit der Bitte um Ergänzung und Korrektur zurückgewiesen.
Das Studiendekanat prüft im Anschluss Ihre Lehrleistung.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag etwa 5 Wochen vor der nächsten Sitzung Ihres Fachbereichs ein.
3 Besprechung im Fachbereich
Die Fachvertreterin oder der Fachvertreter stellt Ihren Antrag an einer Fachbereichsversammlung vor. Der Fachbereich entscheidet über die Weiterleitung an die Beförderungskommission.
4 Beförderungskommission: Erste Prüfung
Die Beförderungskommission legt die Gutachterinnen und Gutachter sowie das Thema der Probevorlesung fest.
5 Probevorlesung
Die Probevorlesung wird entweder durch den Fachbereich organisiert (Fachbereiche Grundlagen, Querschnittsfächer) oder durch das Dekanat im Rahmen eines Symposiums. Sie werden ca. 3 Wochen vor dem Termin informiert. Die Probevorlesung besteht aus einem Vortrag von 10 Minuten sowie 5 Minuten Diskussion. Der Vortrag soll frei gehalten werden, mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation. Die anwesenden Fakultätsmitgliedern stimmen über die Annahme oder Ablehnung der Probevorlesung ab. Die Probevorlesung kann wiederholt werden.
6 Beförderungskommission: Evaluation der Gutachten
Parallel dazu holt das Dekanat die Gutachten ein. Die Beförderungskommission evaluiert die Gutachten und entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags zuhanden der Fakultätsversammlung.
7 Fakultätsversammlung
Die Fakultätsversammlung entscheidet basierend auf Ihrem Dossier, der Gutachten und der Empfehlungen über Ablehnung des Antrags oder über die Weiterleitung an die Erweiterte Universitätsleitung.
8 Erweiterte Universitätsleitung
Via Rektorat wird der Antrag der Erweiterten Universitätsleitung vorgelegt. Diese entscheidet abschliessend über die Annahme Ihrer Habilitation und die Verleihung der Venia Legendi.
9 Ausstellung der Urkunde und Titelführung
Die Urkunde wird durch das Rektorat ausgestellt und an Ihre Adresse versandt. Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Titel Privatdozentin oder Privatdozent führen. Der Titel wird auf Dauer verliehen.
Nach Erhalt der Venia Legendi müssen die 4 Pflichtexemplare der Habilitationsschrift an die Zentralbibliothek und 1 Exemplar an Ihre Klinik oder Ihr Institut abgegeben werden. Diese Exemplare müssen identisch sein mit jener Habilitationsschrift, die genehmigt wurde.
Alle Informationen zu den Pflichtexemplaren finden Sie im Merkblatt der Zentralbibliothek.
Nach Erteilung der Venia Legendi können Sie eine Antrittsvorlesung halten, diese sind jedoch nicht obligatorisch. Falls Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an befoerderungen@dekmed.uzh.ch.
Die Termine werden vom Dekanat organisiert und vergeben und finden verteilt während der vorlesungsfreien Zeit statt.
Der Titel einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten wird seit dem 1. August 2017 auf Dauer verliehen und ist somit nicht mehr an die Lehre geknüpft. Siehe dazu auch die Universitätsordnung der Universität Zürich, §11.
Universitätsordnung der Universität Zürich
Falls Sie vorhaben, eine Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät der UZH zu beantragen, ist jedoch weiterhin Lehre und Forschung unabdingbar.
Verordnung über die Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät
Seit August 2019 können Privatdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren nach dem Altersrücktritt auf Antrag von ausgewählten Dienstleistungen der Universität Zürich Gebrauch machen, um laufende Forschungsprojekte, Publikationen, Master- oder Doktoratsarbeiten erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Mehr Informationen finden Sie beim Prorektorat Wissenschaftliche Informationen und Professuren. Bitte beachten Sie die abweichende Vorgehensweise für PD/TP der universitären Spitäler.
Sie können ein Gesuch auf Umhabilitation an die Universität Zürich stellen (an: befoerderungen@dekmed.uzh.ch). Es gelten folgende Abweichungen zu einem Habilitationsgesuch:
"Habilitationsschrift": Hier gelten die Anforderungen der Universität an der Sie habilitiert haben. Sollten Sie aufgrunddessen keine Habilitationsschrift angefertigt haben, entfällt diese auch für das Gesuch an der UZH.
Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen in der Checkliste (PDF, 135 KB)erstellt sein.
Es werden keine externe Gutachten eingeholt, entsprechend müssen Sie keine Vorschläge für Gutachterinnen oder Gutachter einreichen.
Sie müssen keine Probevorlesung halten.
Entfallen, wenn Sie keine Habilitationsschrift erstellt haben.
Entfällt, insofern nicht anders von Ihnen gewünscht.
Vorsitz: Prof. Oskar Jenni
Vertretungen der Fachbereiche:
Fachbereich 1, Frau und Kind
Prof. Oskar Jenni
Fachbereich 2, Grundlagenfächer
Prof. Alessandro A. Sartori
Fachbereich 3, Internistische Fächer
Prof. Annelies Zinkernagel
Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie
Prof. Emanuela Keller
Fachbereich 5, Operative Fächer
Prof. Hans-Christoph Pape
Fachbereich 6, Querschnittsfächer
Prof. Thomas Krämer
Fachbereich 7, Zahnmedizin
Prof. Albert Mehl
Stv. Dekan
Prof. Hanns Ulrich Zeilhofer
FFL Ständevertretung
Prof. Zsuzsanna Varga
Stv. PD Robert Förster
WNW Ständevertretung
Dr. Stefanie Kreutmair
Ständevertretung Studierende
vakant
Kontakt: Olga Zalesko