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Medizinische Fakultät

Titularprofessur (inkl. Umhabilitation)

Die Verleihung des Titels Titularprofessorin oder Titularprofessor soll dazu dienen, besondere Leistungen in Forschung und Lehre an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich anzuerkennen und die Bindung der Titularprofessorin oder des Titularprofessors an die Medizinische Fakultät zu stärken. Für den Erhalt des Titels müssen insbesondere folgende Leistungen nachgewiesen werden: 

  1. Eigenständige Forschungsgruppe
  2. Kompetitiv eingeworbene Drittmittel
  3. Wissenschaftliche Publikationstätigkeit
  4. Nachwuchsförderung
  5. Lehrtätigkeit in der studentischen Lehre
  6. Didaktische Fähigkeiten

Leistungsanforderungen

Die Beschreibung der Leistungsanforderungen finden Sie auch in der neuen Verordnung über die Titularprofessur.

1 Wissenschaftliche Leistung

  • Mindestens fünfjährige eigenständige und erfolgreiche Tätigkeit
    in der medizinischen Forschung, die sich in der Publikationsliste, den eingeworbenen kompetitiven Drittmitteln und dem Führen einer eigenen Forschungsgruppe widerspiegelt.
  • Mindestens 12 Originalpublikationen in den letzten fünf Jahren in international anerkannten peer-reviewed Fachzeitschriften erschienen oder zur Publikation angenommen.
  • Davon mindestens sechs Letztautorschaften, bei besonders gehaltvollen
    Publikationen darf auch eine Co-Letztautorschaft vorliegen.
  • Betreuung oder Leitung von mindestestens drei abgeschlossenen Master- oder Promotionsarbeiten während der letzten fünf Jahre.
  • Eingeworbene kompetitive Drittmittel, Patentanmeldungen, Auslandaufenthalte, internationale Vernetzung, Vortragstätigkeit an internationalen wissenschaftlichen Tagungen, Auszeichnungen und Preise.

2 Lehrleistungen

  • Lehrtätigkeit von mindestens 14 Stunden in der studentischen Lehre pro Jahr in der Human-, Zahn- oder chiropraktischen Medizin an der UZH während der letzten fünf Jahre.
  • Leitung von max. 1 Masterarbeit pro Jahr wird angerechnet
  • auswärtige Lehrleistung wird auf Antrag anerkannt
  • Anrechnung von Lehre in Fort- und Weiterbildung nur in begründeten Ausnahmefällen
  • Details siehe Formular Nachweis Lehre (DOCX, 79 KB)

3 Didaktische Fähigkeiten

  • mindestens zwei Tage Weiterbildung in Didaktik.
  • Nicht angerechnet werden Kurse zur Stimmschulung, Stimmkrafttraining o.ä. sowie der Einsteigerkurs Début
  • Es werden bereits besuchte Didaktikkurse von anderen Hochschulen angerechnet.
  • Möglichkeiten unter Hochschuldidaktik der UZH bzw. didactica-Webportal

4 Klinische Fähigkeiten

  • Bei klinischen Fächern ist ein Facharzttitel zwingend erforderlich.

 

Unterlagen

Die vollständigen Unterlagen werden elektronisch z.Hd. des stv. Dekans gemäss Checkliste (siehe unten) an befoerderungen@dekmed.uzh.ch eingereicht.

Die Unterlagen müssen als separate PDF-Dokumente (siehe Checkliste) eingereicht und wie folgt benannt werden:

 <Name>_<Vorname>_<Bezeichnung des Dokuments> (z.B. Meier_Sabine_CV)

Unterlagen

Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen der Verordnung vom 01.07.2021 in der Checkliste (neue TPV) (PDF, 145 KB)

  1. Unterschriebene Checkliste zur Titularprofessur
  2. Antragsschreiben an den stv. Dekan
  3. Formular Einreichung eines Beförderungsgesuchs (PDF, 114 KB)
  4. Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters
  5. Ausführlicher Lebenslauf
  6. Drittmittelverzeichnis
  7. Publikationsliste, s. Merkblatt für Publikationslisten (PDF, 154 KB)
  8. Darstellung des bisherigen und geplanten zukünftigen Beitrags in Forschung und Lehre im eigenen Fachgebiet, mit Angabe der entsprechenden Referenzen
  9. Nachsweisformular Lehre (DOCX, 79 KB)
  10. Nachweis der didaktischen Fähigkeiten (gem. den Anforderungen der Verordnung vom 01.07.2021, siehe Checkliste)
  11. Vorschlag von 4 möglichen Gutachterinnen und Gutachtern
  12. Erklärung, ob bereits ein anderes Ernennungs- oder Berufungsverfahren an der Universität Zürich oder einer anderen Hochschule eröffnet wurde
  13. Erklärung über die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis für Privatdozentinnen und -dozenten sowie für Titularprofessorinnen und -professoren (PDF, 107 KB)

Verfahren

Ihr Antrag auf Verleihung einer Titularprofessur durchläuft verschiedene Begutachtungsstufen. Dies dauert vom Einreichen im Dekanat bis zum Erhalt der Urkunde vom Generalsekretariat ca. 12-14 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Karriereplanung.

Ihr Titularprofessur-Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn Sie Ihre Urkunde erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Titel Titularprofessor oder Titularprofessorin verwenden.

1 Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters

Dieses Gutachten müssen Sie selbst einholen und zusammen mit dem Antrag einreichen. Das Gutachten sollte Ausführungen zur wissenschaftliche Qualifikation, didaktische Eignung, Einsatz in der Lehre und Entwicklungspotential der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten.

2 Prüfung durch den stv. Dekan

Das Dekanat prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Unvollständige Dossiers oder falsche / veraltete Formulare werden mit der Bitte um Ergänzung und Korrektur zurückgewiesen.

Erst im Anschluss wird Ihre Publikations- und Lehrleistung geprüft.

Bei positiver Empfehlung durch den stv. Dekan wird der Antrag an den Fachbereich und die Beförderungskommission weitergeleitet.

3 Besprechung im Fachbereich

Die Fachvertreterin oder der Fachvertreter stellt Ihren Antrag an einer Fachbereichsversammlung vor. Der Fachbereich teilt der Beförderungskommission seine Empfehlung mit.

4 Beförderungskommission: Erste Prüfung

Die Beförderungskommission legt die Gutachterinnen und Gutachter fest, die vom Dekanat angefragt werden.

5 Beförderungskommission: Evaluation der Gutachten

Die Beförderungskommission evaluiert die Gutachten und entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags zuhanden der Fakultätsversammlung.

6 Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung entscheidet basierend auf Ihrem Dossier, der Gutachten und der Empfehlungen über Ablehnung des Antrags oder über die Weiterleitung an die Erweiterte Universitätsleitung.

7 Erweiterte Universitätsleitung

Via Rektorat wird der Antrag der Erweiterten Universitätsleitung vorgelegt. Diese entscheidet abschliessend über die Annahme Ihrer Titularprofessur und die Verleihung des Titels.

8 Ausstellung der Urkunde

Die Urkunde wird durch das Rektorat ausgestellt und an Ihre Adresse versandt. Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Titel führen. Der Titel wird für 6 Jahre vergeben.

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Titelführung

Der Titel wird für die Dauer der Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität Zürich, höchstens für sechs Jahre, verliehen.

Beim Weggang von der Universität Zürich oder einem universitären Spital muss ein Antrag auf Beibehaltung des Titels gestellt werden, in dem nachgewiesen wird, dass weiterhin Forschung und Lehre gemäss den Anforderungen an die Titularprofessur erbracht werden kann und wird.

Wird dieser Nachweis nicht proaktiv erbracht, erlischt das Recht zur Führung des Titels

Verlängerung der Titularprofessur

Das Verfahren zur Verlängerung einer Titularprofessur ist seit Inkraftsetzung der TPV MeF das selbe wie zur Erlangung der Titularprofessur. Es gibt keine Verlängerungsverfahren nach dem alten TP-Reglement mehr.

Verlängerung von Titeln, die nach dem 1. August 2017 ernannt worden sind:

Zu Beginn des 5. Jahres der Titularprofessur kann ein Antrag auf Verlängerung um weitere 6 Jahre gestellt werden.

Verlängerung von Titeln, die vor dem 1. August 2017 ernannt worden sind:

Bitte reichen Sie Ihre Verlängerungsanträge gemäss neuer TPV-MeF bis zum 15. Juni 2022 elektronisch an befoerderung-einreichen@dekmed.uzh.ch ein.

Beachten Sie zwingend die Checkliste (PDF, 130 KB)zu den einzureichenden Unterlagen. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Unterlagen:

  1. Unterschriebene Checkliste Verlängerung Titularprofessur
  2. Antragsschreiben an den stv. Dekan
  3. Formular Einreichung eines Beförderungsgesuchs (PDF, 114 KB)
  4. Gutachten der Fachvertreterin oder des Fachvertreters
  5. Ausführlicher Lebenslauf
  6. Drittmittelverzeichnis
  7. Publikationsliste, s. Merkblatt für Publikationslisten (PDF, 142 KB)
  8. Darstellung des bisherigen und geplanten zukünftigen Beitrags in Forschung und Lehre im eigenen Fachgebiet, mit Angabe der entsprechenden Referenzen
  9. Nachsweisformular Lehre (DOCX, 79 KB)
  10. Erklärung, ob bereits ein anderes Ernennungs- oder Berufungsverfahren an der Universität Zürich oder einer anderen Hochschule eröffnet wurde
  11. Erklärung über die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis für Privatdozentinnen und -dozenten sowie für Titularprofessorinnen und -professoren (PDF, 107 KB)

Der Erhalt Ihres Titels ist aufgrund § 84a, Abs. 3 der UniO bis 31. Juli 2023 gesichert. Nur bei fristgerechter Einreichung Ihres vollständigen Antrags kann der Begutachtungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden.

Es gilt auch bei Verlängerungen der Grundsatz, dass von Titularprofessorinnen und Titularprofessoren der MeF eine fortlaufende Tätigkeit in Forschung und Lehre in Verbindung mit der UZH erwartet wird.

Altersrücktritt

Seit August 2019 können Privatdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren nach dem Altersrücktritt auf Antrag von ausgewählten Dienstleistungen der Universität Zürich Gebrauch machen, um laufende Forschungsprojekte, Publikationen, Master- oder Doktoratsarbeiten erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Mehr Informationen finden Sie beim Prorektorat Wissenschaftliche Informationen und Professuren. Bitte beachten Sie die abweichende Vorgehensweise für PD/TP der universitären Spitäler.

Weiterführende Informationen

Titularprofessur mit Umhabilitation

Titularprofessur mit Umhabilitation nach neuer Verordnung

Checkliste Umhabilitation kombiniert mit TP (neue TPV) (PDF, 135 KB)

Zusammensetzung der Beförderungskommission

Vorsitz: Prof. Oskar Jenni

Vertretungen der Fachbereiche:
Fachbereich 1, Frau und Kind

Prof. Oskar Jenni

Fachbereich 2, Grundlagenfächer
Prof. Alessandro A. Sartori

Fachbereich 3, Internistische Fächer
Prof. Annelies Zinkernagel

Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie
Prof. Emanuela Keller

Fachbereich 5, Operative Fächer
Prof. Hans-Christoph Pape

Fachbereich 6, Querschnittsfächer
Prof. Thomas Krämer

Fachbereich 7, Zahnmedizin
Prof. Albert Mehl

Stv. Dekan
Prof. Hanns Ulrich Zeilhofer

FFL Ständevertretung
Prof. Zsuzsanna Varga

Stv. PD Robert Förster

WNW Ständevertretung
Dr. Stefanie Kreutmair

Ständevertretung Studierende
vakant

Kontakt: Olga Zalesko