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Die Verleihung des Titels Titularprofessorin oder Titularprofessor soll dazu dienen, besondere Leistungen in Forschung und Lehre an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich anzuerkennen und die Bindung der Titularprofessorin oder des Titularprofessors an die Medizinische Fakultät zu stärken. Für den Erhalt des Titels müssen insbesondere folgende Leistungen nachgewiesen werden:
Die Beschreibung der Leistungsanforderungen finden Sie auch in der neuen Verordnung über die Titularprofessur.
4 Klinische Fähigkeiten
Die vollständigen Unterlagen werden elektronisch z.Hd. des stv. Dekans gemäss Checkliste (siehe unten) an befoerderungen@dekmed.uzh.ch eingereicht.
Die Unterlagen müssen als separate PDF-Dokumente (siehe Checkliste) eingereicht und wie folgt benannt werden:
<Name>_<Vorname>_<Bezeichnung des Dokuments> (z.B. Meier_Sabine_CV)
Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen der Verordnung vom 01.07.2021 in der Checkliste (neue TPV) (PDF, 145 KB)
Ihr Antrag auf Verleihung einer Titularprofessur durchläuft verschiedene Begutachtungsstufen. Dies dauert vom Einreichen im Dekanat bis zum Erhalt der Urkunde vom Generalsekretariat ca. 12-14 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Karriereplanung.
Ihr Titularprofessur-Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn Sie Ihre Urkunde erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Titel Titularprofessor oder Titularprofessorin verwenden.
Dieses Gutachten müssen Sie selbst einholen und zusammen mit dem Antrag einreichen. Das Gutachten sollte Ausführungen zur wissenschaftliche Qualifikation, didaktische Eignung, Einsatz in der Lehre und Entwicklungspotential der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten.
Das Dekanat prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Unvollständige Dossiers oder falsche / veraltete Formulare werden mit der Bitte um Ergänzung und Korrektur zurückgewiesen.
Erst im Anschluss wird Ihre Publikations- und Lehrleistung geprüft.
Bei positiver Empfehlung durch den stv. Dekan wird der Antrag an den Fachbereich und die Beförderungskommission weitergeleitet.
Die Fachvertreterin oder der Fachvertreter stellt Ihren Antrag an einer Fachbereichsversammlung vor. Der Fachbereich teilt der Beförderungskommission seine Empfehlung mit.
Die Beförderungskommission legt die Gutachterinnen und Gutachter fest, die vom Dekanat angefragt werden.
Die Beförderungskommission evaluiert die Gutachten und entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags zuhanden der Fakultätsversammlung.
Die Fakultätsversammlung entscheidet basierend auf Ihrem Dossier, der Gutachten und der Empfehlungen über Ablehnung des Antrags oder über die Weiterleitung an die Erweiterte Universitätsleitung.
Via Rektorat wird der Antrag der Erweiterten Universitätsleitung vorgelegt. Diese entscheidet abschliessend über die Annahme Ihrer Titularprofessur und die Verleihung des Titels.
Die Urkunde wird durch das Rektorat ausgestellt und an Ihre Adresse versandt. Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Titel führen. Der Titel wird für 6 Jahre vergeben.
Der Titel wird für die Dauer der Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität Zürich, höchstens für sechs Jahre, verliehen.
Beim Weggang von der Universität Zürich oder einem universitären Spital muss ein Antrag auf Beibehaltung des Titels gestellt werden, in dem nachgewiesen wird, dass weiterhin Forschung und Lehre gemäss den Anforderungen an die Titularprofessur erbracht werden kann und wird.
Wird dieser Nachweis nicht proaktiv erbracht, erlischt das Recht zur Führung des Titels
Das Verfahren zur Verlängerung einer Titularprofessur ist seit Inkraftsetzung der TPV MeF das selbe wie zur Erlangung der Titularprofessur. Es gibt keine Verlängerungsverfahren nach dem alten TP-Reglement mehr.
Verlängerung von Titeln, die nach dem 1. August 2017 ernannt worden sind:
Zu Beginn des 5. Jahres der Titularprofessur kann ein Antrag auf Verlängerung um weitere 6 Jahre gestellt werden.
Verlängerung von Titeln, die vor dem 1. August 2017 ernannt worden sind:
Bitte reichen Sie Ihre Verlängerungsanträge gemäss neuer TPV-MeF bis zum 15. Juni 2022 elektronisch an befoerderung-einreichen@dekmed.uzh.ch ein.
Beachten Sie zwingend die Checkliste (PDF, 130 KB)zu den einzureichenden Unterlagen. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Unterlagen:
Der Erhalt Ihres Titels ist aufgrund § 84a, Abs. 3 der UniO bis 31. Juli 2023 gesichert. Nur bei fristgerechter Einreichung Ihres vollständigen Antrags kann der Begutachtungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden.
Es gilt auch bei Verlängerungen der Grundsatz, dass von Titularprofessorinnen und Titularprofessoren der MeF eine fortlaufende Tätigkeit in Forschung und Lehre in Verbindung mit der UZH erwartet wird.
Seit August 2019 können Privatdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren nach dem Altersrücktritt auf Antrag von ausgewählten Dienstleistungen der Universität Zürich Gebrauch machen, um laufende Forschungsprojekte, Publikationen, Master- oder Doktoratsarbeiten erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Mehr Informationen finden Sie beim Prorektorat Wissenschaftliche Informationen und Professuren. Bitte beachten Sie die abweichende Vorgehensweise für PD/TP der universitären Spitäler.
Titularprofessur mit Umhabilitation nach neuer Verordnung
Checkliste Umhabilitation kombiniert mit TP (neue TPV) (PDF, 135 KB)
Vorsitz: Prof. Oskar Jenni
Vertretungen der Fachbereiche:
Fachbereich 1, Frau und Kind
Prof. Oskar Jenni
Fachbereich 2, Grundlagenfächer
Prof. Alessandro A. Sartori
Fachbereich 3, Internistische Fächer
Prof. Annelies Zinkernagel
Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie
Prof. Emanuela Keller
Fachbereich 5, Operative Fächer
Prof. Hans-Christoph Pape
Fachbereich 6, Querschnittsfächer
Prof. Thomas Krämer
Fachbereich 7, Zahnmedizin
Prof. Albert Mehl
Stv. Dekan
Prof. Hanns Ulrich Zeilhofer
FFL Ständevertretung
Prof. Zsuzsanna Varga
Stv. PD Robert Förster
WNW Ständevertretung
Dr. Stefanie Kreutmair
Ständevertretung Studierende
vakant
Kontakt: Olga Zalesko