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Medizinische Fakultät

Klinische Dozentur

Qualifizierten Lehrbeauftragten der Medizinischen Fakultät kann auf Antrag der Fakultät nach mindestens fünfjähriger Lehrtätigkeit der Titel «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» verliehen werden. Dafür müssen insbesondere folgende Leistungen nachgewiesen werden:

1. Wissenschaftliche Publikationstätigkeit
2. Evaluierte Lehrtätigkeit
3. Didaktische Weiterbildung
4. Selbstständiges medizindidaktisches Projekt

Die detaillierte Beschreibung der allgemeinen Voraussetzungen sowie der spezifischen Leistungsanforderungen finden Sie auch im Reglement Klinische Dozentur (PDF, 43 KB).

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Sitzungstermine und Einreichungsfristen der in der Begutachtung involvierten Kommissionen die Deadline für die Einreichung von KD-Anträgen, die in der Sitzung der Kommission Lehre am 21.10.2025 behandelt werden sollen, der 14.07.2025 ist. Anträge, die nach dem 14.07.2025 eingereicht werden, können von der Kommission Lehre erst im April 2026 begutachtet werden.

Allgemeine Voraussetzungen

  • eidgenössisches Arzt-, Zahnarzt-, oder Chiropraktorendiplom oder eine Anerkennung eines ausländischen Arzt-, Zahnarzt-, oder Chiropraktorendiplom durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO)
  • erfolgreicher Abschluss auf der Doktoratsstufe mit Befugnis zur Führung des entsprechenden Titels
  • eidgenössischer Weiterbildungstitel (SIWF) oder eine äquivalente klinische Spezialisierung in der Zahnmedizin oder Chiropraktik oder eine Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungstitels oder einer äquivalenten klinischen Spezialisierung in der Zahnmedizin oder Chiropraktik durch die MEBEKO

Leistungsanforderungen

1. Wissenschaftliche Leistung / Publikationen

Wissenschaftliche Leistung, die sich in der Publikationsliste widerspiegelt:

  • mindestens zwei Originalpublikationen mit Erst- oder Letztautorschaft in international anerkannten peer-reviewed Fachzeitschriften (bereits erschienen oder angenommen)
  • Co-Erstautorenschaften oder Co-Letztautorenschaften werden nur akzeptiert, wenn diese in der Publikation ausdrücklich deklariert sind und eine detaillierte Information über den eigenen Beitrag zur Publikation vorliegt

2. Lehrleistungen

  • regelmässige Lehrtätigkeit im Bachelor- und/oder Masterstudium an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich oder in einem der gemeinsamen Masterstudiengänge in Humanmedizin an der Universität St.Gallen oder der Universität Luzern
  • mindestens 14 Unterrichtsstunden jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • Lehre in gemeinsamen Masterstudiengängen kann angerechnet werden, wenn pro anzurechnendes Jahr mindestens acht Unterrichtsstunden im Auftrag der Medizinischen Fakultät erbracht wurden
  • zwei Jahre Lehre an auswärtigen medizinischen Fakultäten oder Hochschulen können angerechnet werden
  • aussagekräftige Lehrevaluationen zu mindestens drei Einzelveranstaltungen mit überdurchschnittlichen Ergebnissen (die Durchführung der Evaluation muss beim Studiendekanat beantragt werden)
  • Details siehe Formular Nachweis Lehre (DOCX, 79 KB)

3. Didaktische Weiterbildung

  • insgesamt 40 Stunden medizindidaktische Aus- und Weiterbildung in strukturierten Schulungen mit aktiver Teilnahme
  • Didaktikkurse von anderen Hochschulen sind anrechenbar
  • Möglichkeiten unter Hochschuldidaktik der UZH bzw. didactica-Webportal

4. Selbstständiges medizindidaktisches Projekt

  • schriftlich ausgearbeitetes, selbstständig geleitetes innovatives Lehrprojekt mit curricularem Charakter
  • Umfang der Ausarbeitung drei bis fünf Seiten
  • Präsentation des durchgeführten Projekts vor der Kommission Lehre

Unterlagen

Das vollständige Gesuch wird elektronisch z.Hd. des stellvertretenden Dekans oder der stellvertretenden Dekanin an befoerderungen@dekmed.uzh.ch eingereicht.
Die Unterlagen müssen als separate PDF-Dokumente eingereicht und wie folgt benannt werden:

<Name>_<Vorname>_<Bezeichnung des Dokuments> (z.B. Meier_Sabine_CV)

Die Unterlagen müssen gemäss den Anforderungen in der Checkliste (DOCX, 57 KB) erstellt sein und umfassen:

  1. Unterschriebene Checkliste Klinische Dozentur
  2. Antragsschreiben an den stellvertretenden Dekan / die stellvertretende Dekanin
  3. Formular Einreichung eines Beförderungsgesuchs (PDF, 114 KB)
  4. Ausführlicher Lebenslauf inkl. eidg. Arztdiplom oder eidg. Facharzt-Diplom bzw. entsprechende MEBEKO-Anerkennung, Dissertationsurkunde(n) / Promotionsurkunde(n)
  5. Publikationsliste sowie PDFs der Publikationen
  6. Nachweisformular Lehre (DOCX, 81 KB)
  7. Lehrevaluationen
  8. Kurs- oder Weiterbildungsbestätigungen im Bereich der Medizindidaktik
  9. Selbständig durchgeführtes Lehrprojekt
  10. Erklärung, ob bereits eine klinische Dozentur an einer anderen Hochschule verliehen oder ein entsprechendes Verfahren eröffnet wurde

Anrechnungsfrist
Für die Nachweise über evaluierte Lehrtätigkeit, didaktische Weiterbildung sowie das medizindidaktische Projekt gilt, dass diese nur anrechenbar sind, sofern sie zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung nicht älter als sechs Jahre sind.

Verfahren

Ihr Antrag durchläuft verschiedene Begutachtungsstufen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die stellvertretende Dekanin oder der stellvertretende Dekan prüft das Gesuch auf Vollständigkeit der Unterlagen gemäss § 8 und leitet es an den zuständigen Fachbereich mit einer Empfehlung über das Eintreten oder Nichteintreten weiter.

Die Fachvertreterin oder der Fachvertreter stellt Ihren Antrag an einer Fachbereichsversammlung vor. Der Fachbereich entscheidet über die Weiterleitung an die Beförderungskommission.

Begutachtung des Gesuchs

Die Beförderungskommission beauftragt die Kommission Lehre, ein Gutachten zum Educational Portfolio der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers zu erstellen.

Die Kommission Lehre lädt die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zur obligatorischen Vorstellung des selbstständig durchgeführten medizindidaktischen Projekts in eine Kommissionssitzung ein. Das Gutachten der Kommission Lehre beurteilt die Eigenständigkeit sowie die akademische Qualifikation der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie die Qualität, Relevanz, Originalität und Sorgfalt des Educational Portfolios. Es enthält eine Empfehlung zuhanden der Beförderungskommission.

Die Beförderungskommission entscheidet gestützt auf das Gutachten über die Annahme oder Ablehnung des Gesuchs. Bei leichten Mängeln kann das Educational Portfolio zur Überarbeitung an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgegeben werden.

Die Fakultätsversammlung beschliesst auf Antrag der Beförderungskommission über die Erteilung des Titels «Klinische Dozentin» bzw. «Klinischer Dozent» zuhanden der Erweiterten Universitätsleitung.

Die Titelträgerin oder der Titelträger ist berechtigt, den Titel während ihrer oder seiner Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät zu tragen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung der Lehrtätigkeit oder durch Entzug durch die Erweiterte Universitätsleitung.

Zusammensetzung der Beförderungskommission

Vorsitz: Prof. Oskar Jenni

Vertretungen der Fachbereiche:
Fachbereich 1, Frau und Kind

Prof. Oskar Jenni

Fachbereich 2, Grundlagenfächer
Prof. Alessandro A. Sartori

Fachbereich 3, Internistische Fächer
Prof. Annelies Zinkernagel

Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie
Prof. Emanuela Keller

Fachbereich 5, Operative Fächer
Prof. Hans-Christoph Pape

Fachbereich 6, Querschnittsfächer
Prof. Thomas Krämer

Fachbereich 7, Zahnmedizin
Prof. Albert Mehl

Stv. Dekan
Prof. Hanns Ulrich Zeilhofer

FFL Ständevertretung
Prof. Zsuzsanna Varga
Stv. PD Robert Förster

WNW Ständevertretung
Dr. Stefanie Kreutmair

Ständevertretung Studierende
vakant

Kontakt: Olga Zalesko