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Die Medizinische Fakultät hat eigene Richtlinien und Empfehlungen im Umgang mit Technologien generativer Künstlicher Intelligenze (KI) in wissenschaftlichen Arbeiten formuliert, die bis auf weiteres zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich werden die Student:innen der Medizinischen Fakultät zur reflektierten Benutzung der KI-Tools als ein Hilfsmittel ermutigt.
Dabei gelten folgende Richtlinien:
Die Richtlinien sind per 4. September 2024 gültig (Fakultätsversammlung MeF vom 04.09.2024).
In Qualifikationsarbeiten ist der Einsatz von KI als Hilfsmittel zugelassen, muss jedoch deklariert werden. Die Verwendung generativer KI verlangt in der Medizin nach einem reflektierten Umgang. Aufgrund von Datenschutz, insbesondere Patient:innendaten, und Lizenzrechten, sind die Anwendungsbereiche jedoch eingeschränkt. Konkrete Empfehlungen im Umgang mit KI an der Medizinischen Fakultät lauten wie folgt:
Den Studierenden/ Doktorierenden/ Habilitierenden ist folgendes bewusst:
Die Verwendung einer kostenpflichtigen KI-Version befreit nicht von der Verantwortung. Auch die kostenpflichtige KI-Version ermöglicht keinen Zugang zu kostenpflichtigen Quellen (z.B. Neuerscheinungen).
Darüber hinaus sei auf die Grundsätze im Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz der Universität Zürich verwiesen:
https://www.uzh.ch/de/explore/basics/ai.html
Richtlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (PDF, 62 KB)
Stand: 10.09.2024