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Medizinische Fakultät

Richtlinien und Empfehlungen im Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz an der Medizinischen Fakultät

Die Medizinische Fakultät hat eigene Richtlinien und Empfehlungen im Umgang mit Technologien generativer Künstlicher Intelligenze (KI) in wissenschaftlichen Arbeiten formuliert, die bis auf weiteres zu berücksichtigen sind.

Richtlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) beim Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten wie Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationen sowie anderer wissenschaftlicher Texte an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Grundsätzlich werden die Student:innen der Medizinischen Fakultät zur reflektierten Benutzung der KI-Tools als ein Hilfsmittel ermutigt.
Dabei gelten folgende Richtlinien

  1. Verantwortlichkeit: Die Studierenden beziehungsweise Doktorierenden oder Habilitierenden tragen die volle Verantwortung für ihre wissenschaftlichen Arbeiten.
  2. Überprüfung: Eine kritische Bewertung der von einem KI-Tool erzeugten Ergebnis wird vorausgesetzt.
  3. Datenschutz: das in der Schweiz gültige Datenschutzgesetz sowie die in Europa gültige allgemeine Datenschutzverordnung sind als rechtliche Grundlage bekannt. Weitergabe der Forschungsergebnisse/ Forschungsdaten, personenbezogenen/ sensitiven medizinischen Daten an diverse Systeme Künstlicher Intelligenz ist aufgrund des Datenschutzes sowie aufgrund des Legalitätsprinzip verboten.
  4. Aufgrund der unklaren Datensicherheit ist es ausdrücklich verboten, jegliche Patientendaten in Chatbots oder andere KI-Tools einzugeben.
  5. Die Veränderung beziehungsweise Bearbeitung der in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendeten Bildmaterial schien mithilfe der KI ist nicht zulässig.
  6. Offenlegung: Der Einsatz von KI als Hilfsmittel in einer wissenschaftlichen Arbeit muss offen gelegt werden, zum Beispiel gemäss JAMA (American Journal of the American Medical Association). In der Erklärung, dem Methodenkapitel oder einem Hilfsmittelverzeichnis, einer Checkliste o.a. ist die Verwendung von KI-Tools zu deklarieren. Das Kapitel "Methodik" soll einen Abschnitt zur Verwendung von Systemen Künstlicher Intelligenz beinhalten. Für das Zitieren und Referenzieren von KI-generierten Inhalten wird auf die Empfehlungen der Universität Zürich sowie Referenzierungsformate (JAMA) verwiesen.

Die Richtlinien sind per 4. September 2024 gültig (Fakultätsversammlung MeF vom 04.09.2024).

In Qualifikationsarbeiten ist der Einsatz von KI als Hilfsmittel zugelassen, muss jedoch deklariert werden. Die Verwendung generativer KI verlangt in der Medizin nach einem reflektierten Umgang. Aufgrund von Datenschutz, insbesondere Patient:innendaten, und Lizenzrechten, sind die Anwendungsbereiche jedoch eingeschränkt. Konkrete Empfehlungen im Umgang mit KI an der Medizinischen Fakultät lauten wie folgt:

Empfehlungen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) beim Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten wie Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationen sowie anderer wissenschaftlicher Texte an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Den Studierenden/ Doktorierenden/ Habilitierenden ist folgendes bewusst: 

  1. Eine wissenschaftliche Arbeit muss nach wie vor eine eigenständige Leistung der Studierenden sein. Die Studierenden achten auf die Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität der UZH
  2. Den Studierenden ist es bewusst, dass die in ein KI-Tool eingespeisten Daten ausserhalb der Kontrolle der Benutzenden liegen
  3. Die Studierenden behandeln die Ergebnisse der von der KI produzierten Texte kritisch, denn Sprachmodelle, Systeme Künstlicher Intelligenz können gravierende Fehler erzeugen/ produzieren.
    • Nutzen Sie KI für das Formulieren ihrer Thesen, jedoch nicht für die Recherche, weil hier Fehler generiert werden können.
  4. Sprachmodelle, Systeme Künstlicher Intelligenz haben erhebliches Diskriminierungpotenzial und geben eine vorgefasste Meinung oder Vorurteile wieder
    • Übernehmen Sie nicht ohne kritisches Durchlesen die von KI produzierten Ergebnisse. Achten Sie darauf, dass KI auch nicht gendern kann.
  5. Die Fähigkeiten der Systeme Künstlicher Intelligenz sind beschränkt.

Die Verwendung einer kostenpflichtigen KI-Version befreit nicht von der Verantwortung. Auch die kostenpflichtige KI-Version ermöglicht keinen Zugang zu kostenpflichtigen Quellen (z.B. Neuerscheinungen).

Darüber hinaus sei auf die Grundsätze im Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz der Universität Zürich verwiesen:

https://www.uzh.ch/de/explore/basics/ai.html

Richtlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (PDF, 62 KB)

Stand: 10.09.2024