Navigation auf uzh.ch
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät prüft auf Antrag von Projektleitungen Forschungsvorhaben nach ethischen Gesichtspunkten und gibt dazu Stellungnahmen ab. Beurteilt werden nur Forschungsvorhaben, die nicht in den Gegenstandsbereich des Humanforschungsgesetzes fallen und demnach nicht der Kantonalen Ethikkommission (KEK) vorgelegt werden müssen und keiner Tierversuchsgenehmigung bedürfen.
Die Ethikkommission ist eine ständige Kommission der Medizinischen Fakultät. Sie beurteilt Projekte von Forschenden mit primärer Affiliation in der Medizinischen oder der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich sowie Forschende der universitären Spitäler und Kliniken der Universität Zürich.
Um zu beurteilen, ob die Beurteilung eines Forschungsprojekts durch die Kommission empfohlen ist, sollte vorgängig das „Datenschutz- und Ethik Self-Assessment Tool“ (DESAT) der Universität Zürich konsultiert werden. DESAT ist für alle UZH-Forschende via das Portal „Vertragsmanagement für Drittmittel“ (AVA) als eigenständiges Modul zugänglich.
AVA ist für alle UZH-Angehörige wie folgt zugänglich:
Wenn Sie Mitarbeitende eines der universitären Spitäler und Kliniken der Universität Zürich sind und kein UZH-Login besitzen, können Sie alternativ den als Word-Dokument verfügbaren Fragebogen verwenden. DOWNLOAD FRAGEBOGEN (DOCX, 17 KB)
Eine Eingabe an die Kommission erfolgt derzeit via E-Mail an «ethikkommission-mef@dekmed.uzh.ch»
und sollte folgende Informationen enthalten (als Attachment):
Gegebenenfalls können weitere Dokumente im Beurteilungsprozess angefordert werden. Die Eingabe kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
In der Regel erhalten die Forschende innert 2 Wochen eine Beurteilung, sofern der Antrag im vereinfachten Verfahren abgehandelt werden kann. Im Fall eines ausführlichen Verfahrens erfolgt eine Antwort innerhalb von maximal zwei Monaten. Im Zeitraum Mitte Juli bis Mitte August kann es ferienbedingt zu Verzögerungen kommen.
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät besteht aus den folgenden Personen; die Präsidentin und der Vizepräsident bilden das Kernteam, das auch für das vereinfachte Verfahren zuständig ist: