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Die Promotion dient dem Nachweis der Fähigkeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten, durch eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung im human- oder naturwissenschaftlichen Bereich neue Erkenntnisse zu gewinnen. Für die Promotion gilt, dass die Dissertation frühestens zwei Semester nach dem Studienabschluss eingereicht werden kann. Bezüglich der Promotionsdauer zeigen die Erfahrungen, dass die Promotion in der Regel zwischen einem und vier Jahren dauert.
http://www.med.uzh.ch/UeberdieFakultaet/fakultaetsmitglieder.html
TitularprofessorInnen mit Promotionsrecht an der MeF (PDF, 105 KB)
Leitung einer Dissertation durch emeritierte Professoren: Der Abschluss von vor der Emeritierung gestarteten Dissertationen ist gewährleistet und sollte in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Emeritierung erfolgen. Für längere Fristen wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Dekanat.
Studierende haben so lange immatrikuliert zu bleiben, wie sie Leistungen der UZH beanspruchen. Die Einhaltung des Immatrikulationsobligatroriums wird bei der Anmeldung zum Abschlusse durch die Fakultät überprüft. Nähere Details finden Sie in der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VSZ)
Falls Sie zwischen Studienabschluss (d.h. Eidgenössischem Examen) und Beginn der Doktorarbeit unterbrochen haben, also nicht immatrikuliert waren, müssen Sie sich Online immatrikulieren, die Bestätigung für Doktorandinnen und Doktoranden herunterladen und vom Doktorvater oder der Doktormutter unterzeichnen lassen. Diese brauchen Sie, um in den Genuss der reduzierten Kollegiengeldpauschale für Doktorierende zu kommen.
Dissertationsschrift (Original und Kopie)
Die Titelseite erstellen Sie bitte exakt gemäss der Vorlage, die Sie hier herunterladen können. Auf der Titelseite müssen alle Vornamen gemäss Angaben im Pass oder der ID-Karte erwähnt sein. Die Bezeichnungen der universitären Institute und Kliniken entnehmen Sie bitte der aktuellen Website der jeweiligen Institution.
Musterdissertation (DOC, 62 KB) (Vorlage für Monographie)
Musterdissertation_Publikation (DOC, 57 KB) (Vorlage für Publikation)
Deutsch oder Englisch (gemäss Promotionsverordnung sind auf Antrag an den Dekan andere Sprachen möglich). Die Titelseite muss jedoch in jedem Falle in Deutsch verfasst sein, mit Ausnahme des Titels.
Im Deutschen können Sie nach der bisherigen oder nach der neuen Rechtschreibung gehen, müssen dann aber für die gesamte Dissertation bei der anfangs getroffenen Wahl bleiben.
Für die Darstellung des Textes (Zeilenabstand, Randeinstellungen etc.) sowie die Platzierung der Abbildungen bestehen keine Vorschriften. Bitte beachten Sie dennoch die Musterdissertation.
Die Abschnitte der Dissertationsschrift (Zusammenfassung, Einleitung, wissenschaftliche Fragestellung, Methoden, Resultate, Diskussion, Literaturverzeichnis, Danksagung und Lebenslauf) müssen in einem Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe aufgeführt sein. Es ist am Anfang der Arbeit einzufügen. Alle nummerierten Titel und Untertitel müssen mit der Arbeit übereinstimmen (Buchstabe-für-Buchstabe) und vollständig aufgeführt sein.
Die Dissertation muss unter dem Titel "Zusammenfassung" eine maximal zwei Seiten lange Kurzfassung über wissenschaftliche Fragestellung, Methodik, Resultate und Schlussfolgerungen enthalten. Die Zusammenfassung muss am Anfang der Arbeit, nach dem Inhaltsverzeichnis, eingefügt werden.
Über dessen Gestaltung bestehen keine Vorschriften, es soll aber einem gebräuchlichen Format (wie zum Beispiel Autor-Jahr-System) entsprechen.
Eine Verdankung und/oder Widmung kann in die Arbeit eingeflochten werden (am Anfang der Arbeit vor dem Inhaltsverzeichnis oder am Ende der Arbeit vor dem Lebenslauf).
Als letzte Seite (d. h. nach dem Literaturverzeichnis, Anhang bzw. Dank) muss Ihre Dissertation einen tabellarischen Kurzlebenslauf enthalten. Folgende Angaben müssen chronologisch aufgeführt sein:
*Sollten Sie Ihre Reifeprüfung bzw. Ihre Schlussprüfung/Approbation als Arzt im Ausland abgelegt haben, bezeichnen Sie diese bitte als solche bzw. geben Sie den offiziellen Namen an.
Gemäss § 8 der Promotionsverordnung ist die Einreichung frühestens ein Jahr nach dem Studienabschluss möglich
Aufbewahrungspflicht (DOCX, 52 KB)
Checkliste für einzureichende Unterlagen (PDF, 124 KB)
Achtung: Ab sofort bitten wir alle Unterlagen ausschliesslich über die Datenbank MedTool einzureichen.
Damit die Gesuche konzentriert verarbeitet werden können, ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Dafür bieten wir Di und Do eine ZOOM-Sprechstunde an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es 1 - 2 Semester dauert, bis Ihre Dissertation genehmigt ist.
I. Dissertation als Publikation in einem wissenschaftlichen Journal
Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu können:
Voraussetzung ist, dass die Arbeit in einem peer-reviewed Journal als Originalarbeit oder als Übersichtsarbeit, die im Wesentlichen den Kriterien eines systematischen Reviews gemäss Prisma Checkliste (www.bmj.com/content/bmj/pdf) entspricht, erschienen (oder zumindest im vorliegenden Wortlaut akzeptiert) ist.
Als grober Richtwert gilt: Journale mit einem Impact Factor über 2 besitzen ausreichende Qualität, solche mit einem Impact Factor kleiner als 1 mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht. Die endgültige Entscheidung ob eine Publikation als Dissertationsleistung zur Annahme empfohlen werden kann trifft die Kommission. Journale ohne Impact Factor und ohne Listung im Web of Science werden von der Dissertationskommission nicht als Dissertationsleistung anerkannt.
Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu dürfen
1. Sie müssen Erstautor/in sein. Ist diese Bedingung erfüllt, muss die definitiv erfolgte Publikation in durch das Journal angenommener Version eingereicht werden.
Die Dissertation besteht somit aus folgenden Bestandteilen: Titelseite, Publikationshinweis, Publikation im Original als PDF im Layout des Journals, evtl. Danksagung, Lebenslauf
2. Bei einer geteilten Erstautor/inneschaft (equal contribution) mit max. 2 Erstautoren/innen - unabhängig davon, ob der/die Doktorierende an erster oder zweiter Stelle genannt wird - schreiben Doktorierende einen strukturierten Begleittext im Umfang von ca. 1000 Wörtern (erweiterte Zusammenfassung bzw. Mini-Dissertation) bezugnehmend auf das Projekt respektive Paper und ergänzen diese mit der Darstellung ihrer eigenen Arbeitsleistung. Der Umfang der Studie muss eine geteilte Erstautor/innenschaft rechtfertigen. In der Regel werden Publikationen mit mehr als 2 Erstautoren/innen nicht als Dissertationsleistung zur Annahme empfohlen.
Ist diese Bedingung erfüllt, muss die definitiv erfolgte Publikation in durch das Journal angenommener Version eingereicht werden.
Die Dissertation besteht somit aus folgenden Bestandteilen: Titelseite, Publikationshinweis, Publikation im Original als PDF im Layout des Journals, Begleittext, evt. Danksagung, Lebenslauf
Begründung zur Sonderregelung bei Einreichung einer Publikation die nicht den Regularien der Medizinischen Fakultät entspricht
Falls die einzureichende Publikation von den Regularien der Medizinischen Fakultät abweicht (Originalarbeit oder Übersichtsarbeit gemäss Prisma Checkliste, qualitativ ausreichendes Journal, d.h. mit ausreichendem Impactfaktor und Listung im Web of Science) ist eine Bestätigung der betreuenden/leitenden Person vorzulegen, aus der klar hervor geht warum im vorliegenden Fall eine „besondere Ausnahme“ vorliegt, die eine Annahme als Dissertationsleistung rechtfertigt. Dazu ist das dafür vorgesehene folgende Formular Vorlage Begründung Sonderregelung.
Publikationshinweis: Vermerk über die Publikation nach der Dissertations-Titelseite
Die Bestandteile der Dissertation sind somit:
II. Dissertation ohne Publikation in einem wissenschaftlichen Journal (Monographie)
Bedingungen, um eine Dissertation ohne Publikation einreichen zu können:
Bitte verfahren Sie so, wie in der Musterdissertation vorgegeben.
Die Bestandteile der Dissertation sind somit:
Promotionsverordnung Dr.med. / Dr.med.dent. / Dr.med.chiro. (PDF, 96 KB)
Teiländerung der neuen Promotionsverordnung/Änderungsverordnung (PDF, 29 KB)
Handbuch Dissertation (PDF, 209 KB)
Doktoratsstufe der MeF (PDF, 122 KB)
Doctoral degree from the Faculty of Medicine (PDF, 161 KB)
Ihre Dissertation wird zusammen mit dem Fachgutachten der Dissertationskommission zur Prüfung vorgelegt. Die Dissertationskommission legt eine Zweitbegutachtung fest und beurteilt Ihre Dissertation. Wird Ihre Dissertation als genügend bewertet, empfiehlt die Dissertationskommission die Annahme zu Handen der Fakultätsversammlung.
Bei Annahme durch die Dissertationskommission wird Ihre Dissertation an der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung durch die Fakultät vorgelegt. Nach der Sitzung liegt Ihre Arbeit 14 Tage im Dekanat zur Einsicht für die Fakultätsmitglieder auf, damit die vorgeschriebene Möglichkeit der Einsprache gegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie umgehend schriftlich über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation orientiert. Telefonische Auskünfte über den Stand eines Dissertations-Antrages werden keine erteilt.
Mit der Rückgabe der eingereichten Unterlagen nach der Genehmigung der Dissertation erhalten Sie das "Gut zum Druck". Erst danach können Sie die Pflichtexemplare drucken lassen.
Die Dissertation muss in Umfang und Form, wie sie von der Fakultät genehmigt wurde, vervielfältigt werden. Änderungen der Abhandlung dürfen nur mit Bewilligung des zuständigen Fakultätsmitgliedes resp. des zuständigen Titularprofessors / der zuständigen Titularprofessorin und des Dekans vorgenommen werden.
Das Format der Pflichtexemplare muss A4 sein. Eine Spiralbindung ist nicht zulässig. Der Druck der Pflichtexemplare erfolgt durch die Doktorierenden.
Sie sind frei in der Wahl der Druckerei, jedoch müssen die Vorgaben eingehalten werden. Details entnehmen Sie bitte den „Druckrichtlinien“. Das Auftragsblatt für die Druckerei finden Sie hier:
Anzahl und Empfänger/-innen
Nach Genehmigung Ihrer Abhandlung durch die Fakultät müssen Sie das "Gut zum Druck" vom Dekanat abwarten, bevor Sie an die nachfolgend genannten Empfänger/in Pflichtexemplare Ihrer Dissertation abliefern:
Mit dem "Gut zum Druck" erhalten Sie vom Dekanat eine "Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare", auf dem die Empfängerin oder der Empfänger der Pflichtexemplare deren Erhalt bestätigen muss. Die vollständig unterschriebene Bescheinigung ist dem Dekanat zusammen mit dem Pflichtexemplar per Post einzureichen.
Sie müssen die Pflichtexemplare innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Abhandlung durch die Fakultät (Datum des Genehmigungsschreibens) abliefern. Sollten Sie die Frist von 24 Monaten nicht einhalten können, können Sie den Dekan unter Angabe der Gründe schriftlich um Fristverlängerung ersuchen. Der Anspruch auf Verleihung des Doktortitels verfällt, falls die Pflichtexemplare nicht innerhalb der vorgeschriebenen bzw. rechtzeitig verlängerten Frist abgegeben werden.
Der Promotionsausweis wird Ihnen vom Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich nach Abgabe der Pflichtexemplare zugestellt. Den Titel "Dr. med. / Dr. med. dent. / Dr. med. chiro." dürfen Sie ab dem auf dem Promotionsausweis angegebenen Datum führen. Das Datum auf dem Promotionsausweis entspricht dem Datum auf der Promotionsurkunde.
Die Promotionsurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.
24. Januar 2025 um 18:00 Universität Irchel
Die Einladung zur Promotionsfeier erfolgt durch das Dissertationsoffice. Bitte beachten Sie dass eine Teilnahme nur möglich ist wenn Sie Ihre Pflichtexemplare gedruckt und verteilt haben. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt erst nach Eingang der Pflichtexemplare.
Die Universität Zürich bietet auf www.plagscan.uzh.ch ein Interface an, um mit der Plagiaterkennungssoftware PlagScan zu arbeiten.
Bei Konflikten mit der Betreuung oder der Leitung Ihrer Dissertation wenden Sie sich bitte per E-Mail an Tanja Otto unter tanja.otto@dekmed.uzh.ch.
Sie wird Ihr Anliegen an den Vorsitzenden der Dissertationskommission Prof. Michael Arand weiterleiten.
Die Empfehlungen richten sich ausschliesslich an Personen, die im Bereich der Medizin an einer der sechs Institutionen der Universitären Medizin Zürich (UMZH), also der Universität Zürich (UZH), der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH Zürich) oder einem der vier Universitätsspitäler der Universität Zürich angestellt sind.
Richtlinien (DE) (PDF, 234 KB) / Guidelines (ENG) (PDF, 193 KB)
Als Titularprofessorin oder Titularprofessor können Sie das Promotionsrecht an der Medizinischen Fakultät beantragen
Richtlinien zum Promotionsrecht für TP an der MeF UZH (PDF, 35 KB)
Um das Promotionsrecht zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail ein unter: tanja.otto@dekmed.uzh.ch
Die inhaltliche Prüfung und Begutachtung der eingereichten Dissertationen erfolgt durch die Dissertationskommission.
Vorsitz: Prof. Michael Arand
Stv. Vorsitz: Prof. Gerd Kullak-Ublick
Fachbereich 1, Frau und Kind
Prof. Oliver Kretschmar und Prof. Giancarlo Natalucci
Fachbereich 2, Grundlagenfächer
Prof. Michael Arand und Prof. Amedeo Caflisch
Fachbereich 3, Internistische Fächer
Prof. Oliver Senn und Prof. Gerd Kullak-Ublick
Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie
Prof. Tobias Kleinjung und Prof. Boris Quednow
Fachbereich 5, Operative Fächer
Prof. Thomas Kessler und Prof. Roman Pfeifer
Fachbereich 6, Querschnittsfächer
Prof. Philipp Kaufmann und Prof. Thorsten Hothorn
Fachbereich 7, Zahnmedizin
Prof. Thimios Mitsiadis und und Prof. Murali Srinivasan
Kontakt: tanja.otto@dekmed.uzh.ch