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Das USMLE-Examen umfasst 3 Teile:
Step1 entspricht ungefähr dem vermittelten Lernstoff der ersten 4 Studienjahre des Medizinstudiums an der Universität Zürich.
Step 2 CK (Clinical Knowledge) entspricht den klinischen Studienjahren.
Step 3 prüft klinisches Wissen und Fertigkeiten, inkl. Kommunikation in Englisch.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Prüfungen Step 1 und Step 2 CK in beliebiger Reihenfolge ablegen.
Die Prüfung Step 3 ist nur nach Bestehen den beiden Prüfungen Step 1 und Step 2 möglich.
Die detaillierten Informationen finden Sie auf der Webseite der USMLE:
https://www.usmle.org/sites/default/files/2024-11/2025bulletin.pdf
Die Prüfung des Step 1 ist frühestens nach Abschluss des achten Semesters Humanmedizin zu empfehlen. Die Anmeldung kann nach Abschluss des siebten Semesters erfolgen.
Für den Anmeldeprozess und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente (gilt für diplomierte Ärztinnen und Ärzte) ist genügend Zeit einzuplanen (4–8 Wochen). Bitte beachten Sie die Informationen zum USMLE im Booklet der ECFMG:https://www.usmle.org/sites/default/files/2023-08/2024bulletin.pdf.pdf
Step 1 und Step 2 CK können in Genf, Mailand oder München absolviert werden. Der praktische Test Step 2 CS und Step 3 muss in den USA (Philadelphia, Chicago, Atlanta, L.A. oder Houston) abgelegt werden.
Bei der Anmeldung muss beim Feld "expected degree" oder "degree" die Bezeichnung " Eidgenössische Diplom als Arzt" eingetragen werden. Die ECFMG kennt nur diese Bezeichnung, andere Bezeichnungen wie bspw. "pract. med." oder "physician" oder "Diplome Federal de Medecine" werden nicht mehr anerkannt.
Die ECFMG anerkennt als einzige Bezeichnung für das Degree-Expected bzw. das Medical Diploma in der Schweiz, das im Booklet bzw. dem Appendix 1: Reference Guide for Medical Education Credentials gelistete ist: Diplome Federal de Medecine.
Seit September 2017 gibt es für die Anmeldung neu das "Form 186 - Type B". Dieses darf nicht von der MeF unterzeichnet werden. Es muss von einer Notarin, einem Notar, einer Konsularin, einem Konsular oder einer Magistratin, einem Magistrar unterzeichent werden.
Unter notariate.zh.ch finden Sie alle relevanten Informationen zu Notariaten in Zürich.
Nehmen Sie das Anmeldeformular "Form 186 - Type B" inklusive aufgeklebtem Foto sowie einen Ausweis (ID oder Pass) mit, damit Sie aufgrund dieses offiziellen Papiers identifiziert werden können. Achten Sie besonders darauf, dass die Unterschrift im Pass/auf der ID identisch ist mit jener auf dem "Form 186 - Type B".
Das Formular senden Sie dann direkt zur ECFMG.
Seit September 2017 gibt es für die Anmeldung neu das "Form 186 - Type B". Dieses darf nicht von der MeF unterzeichnet werden. Es muss von einer Notarin, einem Notar, einer Konsularin, einem Konsular oder einer Magistratin, einem Magistrar unterzeichent werden.
Unter notariate.zh.ch finden Sie alle relevanten Informationen zu Notariaten in Zürich.
Bei der erstmaligen Anmeldung für das USMLE (Step 1 bis Step 2 CS) sind folgende Unterlagen persönlich zum Notariat mitzubringen:
Bringen Sie einen Ausweis (ID oder Pass) mit, damit Sie aufgrund dieses offiziellen Papiers identifiziert werden können.
* Eine 1:1 Übersetzung des Diploms sowie eine Diplombestätigung können online beim BAG unter folgendem Link bestellt werden: www.bag.admin.ch (Dokumentenart wählen)
** Die Staatsexamensprotokolle oder die Verfügung über das Ergebnis der eidg. Prüfung übersetzen Sie selbst
Staatsexamenprotokolle 1-3 Draft (PDF, 184 KB)
Ergebnis der eidg. Prüfung Draft ab 2012 (PDF, 85 KB)
oder der Übersetzer Ihrer Wahl (Dolmetscher-Verband (www.astti.ch)). Die Übersetzung senden Sie bitte, zusammen mit einer Kopie der Original-Staatsexamenprotokolle in Deutsch, per Post oder Mail an das BAG, damit diese vom BAG beglaubigt werden kann.
Postadresse:
Bundesamt für Gesundheit
MEBEKO
Sektion Vollzug
3003 Bern
oder per E-Mail: MEBEKO-Ausbildung@bag.admin.ch
Denken Sie bitte daran, Ihre Postadresse für die Dokumentrücksendung anzugeben.
Sollten Sie nicht mehr im Besitz dieser Papiere sein, bestellen Sie diese bitte schriftlich per Post oder per E-Mail bei der oben erwähnten Adresse. Geben Sie an, welches Prüfungsprotokoll (Jahr) (z. B. Schlussprüfung 1. Teil 20xx oder Verfügung der eidg. Prüfung 2012) Sie wünschen sowie Ihre Postadresse für die Rücksendung der Dokumente.
Diese Unterlagen reichen Sie direkt bei der ECFMG ein.