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Zu Beginn des 3. Studienjahres führt das Studiendekanat eine Informationsveranstaltung zu „Mobilität und Wahlstudienjahr“ durch. Beteiligt sind auch Vertreter und Vertreterinnen studentischer Organisationen mit Bezug zu Mobilität und internationalen Projekten (Fachverein, SWIMSA-Exchange, GRUHU) sowie ehemalige Austauschstudierende (siehe auch Erfahrungsberichte).
Studentischer Austausch im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) und Unimobil ist nur im 4. Studienjahr möglich.
Im Zuge der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen sollen sich austauschwillige Studierende zunächst über das Ausbildungssystem der Partneruniversität (PU) und dessen Curriculum informieren (u.a. Semesterdaten).
Welche klinischen Ausbildungseinheiten können an der PU absolviert werden (klinische Kurse oder Praktika)? Die übrigen klinischen Kurse des Curriculums des 4. Jahres in Zürich, die nicht an der PU besucht werden können, müssen nachträglich in der Schweiz im Zuge von Klinikpraktika absolviert werden. Vereinbarung über die Kursabsolvierung (XLSX, 26 KB) und Merkblatt zum Austausch, persönlicher Studienplan (PDF, 107 KB)
Die Studierenden bewerben sich an der Universität Zürich. Nach dem Entscheid des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät erfolgen die Nominierungen an den Partneruniversitäten und anschliessend die Prüfung des Studienprogrammes und die Bestätigung des Learning Agreements durch die PU.
Anmeldefrist: 10. Februar des 3. Studienjahres
Studierende müssen sich via Mobility Online bewerben.
Für die Anmeldung bedarf es folgender Unterlagen, die digital (in PDF) hochzuladen sind:
Weitere Dokumente gemäss Liste in Mobility Online.
Sie können maximal 3 Prioritäten für Austauschuniversitäten angeben.
Geben Sie darin die Kurse und Vorlesungen sowie deren ECTS-Punkte an, die Sie an der Partneruniversität absolvieren können. Orientieren Sie sich ausschliesslich auf der Webseite der Partneruniversität.
Falls die Kurse für das nächste akademische Jahr noch nicht online sind, können auch die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse als Referenz dienen.
In der Vereinbarung über den Austauschaufenthalt (PDF, 81 KB) sind die Bedingungen für den Austausch festgelegt.
In der Vereinbarung über die Kursabsolvierung (XLSX, 26 KB) wird aufgeführt, welche klinischen Kurse Sie an der Partneruniversität absolvieren, und welche versäumten Veranstaltungen Sie im Zuge von selbstorganisierten Klinikpraktika nachholen.
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Plätze, werden Alternativen anhand Ihrer Prioritätenliste geprüft.
Zuteilungskriterien sind:
Das Studiendekanat nominiert die Austauschstudierenden an der Partneruniversität.
Nach einer Rückmeldung durch die PU melden sich die nominierten Studierenden fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bei der PU an.
In den meisten Fällen umfasst die Anmeldung neben einem Anmeldeformular ein spezielles Learning Agreement-Formular der PU. Beide Dokumente müssen i.d.R. seitens der Heimuniversität unterzeichnet werden.
Ein Learning Agreement-Formular der Universität Zürich ist in jedem Fall über Mobility Onlineauszufüllen.
Die Partneruniversität prüft basierend auf dem Learning Agreement das Studienprogramm und bestätigt das i.d.R. mittels Letter of Acceptance.
Achten Sie während Ihres Gastaufenthalts an der Partneruniversität auf eine möglichst vollständige Dokumentation der von Ihnen besuchten Veranstaltungen. Meistens besteht diese darin, dass Sie zunächst von den Dozierenden, welche die Unterrichtsveranstaltungen durchführen, Teilnahmebescheinigungen bekommen. Mit diesen Unterlagen gehen Sie am Ende des Semesters oder des Studienjahres zum Fachkoordinator der Partneruniversität und bitten um die Ausstellung des offiziellen Dokuments „Transcript of Records“. Darin sind alle Veranstaltungen die Sie erfolgreich besucht haben und ggf. auch die Prüfungen zusammengefasst. Es sollte im Normalfall mit dem im Learning-Agreement formulierten Studienplan inhaltlich übereinstimmen.
Achten Sie wenn möglich darauf, dass entweder aus der Bescheinigung der Dozierenden oder aus dem Transcript of Records folgende Informationen zu entnehmen sind:
Deadline: 20. August Ihres 4. Studienjahres
Nach Abschluss Ihres Gastaufenthaltes an der Partneruniversität vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Fachkoordinatorin der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich für die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen (Nostrifikation).
Zu diesem Termin müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: